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   BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81   

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https://dejure.org/1983,1446
BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81 (https://dejure.org/1983,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1983 - 5 C 52.81 (https://dejure.org/1983,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 5 C 52.81 (https://dejure.org/1983,1446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung in Bezug auf Revisionsurteile

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Zuständigkeit des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte - Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - "Vortrittslisten" - Herausgabe durch Rechtsanwaltskammer - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 191
  • DVBl 1983, 942
  • DÖV 1983, 893
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Revisionsentscheidung zu VGH Mannheim v. 24.10.1984, NJW 1984, 191 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 52/81].
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten -

    Auch wenn im Interesse der Rechtsschutzsuchenden zwar Klarheit über den einzuschlagenden Rechtsweg bestehen muss (BVerwG Urteil vom 24.5.1972 - I C 33.70 - BVerwGE 40, 112, 114) und die Annahme oder die Ausweitung einer Sonderzuweisung kraft Sachnähe ausscheidet (BVerwG Beschluss vom 2.7.1979 - I C 9.75 - BVerwGE 58, 167, 170; BVerwG Urteil vom 27.4.1984 - 1 C 10/84 - BVerwGE 69, 192, 197) , ist eine enge Auslegung von Sonderzuweisungen aus § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht abzuleiten (BSG Beschluss vom 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - SozR 4-1500 § 51 Nr. 6 RdNr 15 ; BVerwG Urteil vom 27.9.1962 - I C 51.61 - BVerwGE 15, 34, 36; BVerwG Urteil vom 5.5.1983 - 5 C 52/81 - NJW 1984, 191; BFH Beschluss vom 10.9.1991 - VII B 143/91 - BFHE 165, 315, 318; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 40 RdNr 482; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl 2019, § 40 RdNr 100; Ruthig in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl 2020, § 40 RdNr 4) .
  • OVG Niedersachsen, 11.12.1995 - 8 O 5771/95

    Rechtsweg zu den Anwaltsgerichtshöfen; Anwaltsgerichtshof; Rechtsweg

    Mit der Bestimmung in § 223 BRAO - im Entwurf § 249 BRAO - wollte der Gesetzgeber die Absicht verwirklichen, eine einheitliche Verfahrensregelung und eine einheitliche Zuständigkeit für die Anfechtung aller Maßnahmen zu schaffen, die auf dem Gebiet des Anwaltsrechts denkbar sind, deshalb sollten etwaige Lücken, die bei der Anfechtung von Maßnahmen mit Verwaltungsaktqualität auftreten könnten, im Rahmen einer Generalklausel aufgefangen werden, in der die Zuständigkeit des EGH festgelegt ist (BVerwG, NJW 1984, 191 m.w.Nachw.).

    Die Bündelung aller denkbaren Rechtsschutzanträge eines Kammermitgliedes gegen Maßnahmen der Rechtsanwaltskammer in einem Rechtsweg entspricht deshalb einer ausdrücklichen Zielvorstellung des Gesetzgebers (BVerwG, NJW 1984, 191).

    Darüber hinaus hat um eines umfassenden einheitlichen Rechtsschutzes willen das BVerwG ausdrücklich auch Feststellungs- und Unterlassungsanträge in den Geltungsbereich des § 223 BRAO einbezogen (BVerwG, NJW 1984, 191; BVerwG, NJW 1993, 2883).

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